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Wohnungswechsel

Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung in der Gemeinde Burggen oder Bernbeuren beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche ab Bezug der Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden, egal ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Diese Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der jeweiligen Gemeinde.

Bei Anmeldung von Familien genügt es, wenn der Meldeschein von einem Meldepflichtigen unterschrieben wird.

 

Abmeldung
Ist nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich nur noch bei der neuen Gemeinde anmelden.
Ausnahme: Wegzug ins Ausland, Aufgabe Nebenwohnsitz und Abmeldung Hauptwohnsitz an bestehenden Nebenwohnsitz

 

Wir benötigen:
Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde

 

Gebühr:
gebührenfrei

Aufforderung zur Meldepflicht   10.- €
wiederholte Aufforderung Meldepflicht  15.- €
Verwarnungsgeld Meldepflicht   30.- €