Fischereischein

Jugendfischereischein
Für Jugendliche die das 10. nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung.  Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Gebühr:  5.- €  
Fischereiabgabe: 2,50 € pro angefangenes Jahr


Fischereischein für 5 Jahre
Gültigkeit beträgt 5 Jahre und muss danach wieder verlängert werden.

Gebühr:  35.- €
Fischereiabgabe: 40.- €


Fischereischein auf Lebenszeit
ab dem 14. Lebensjahr
Ablegung der Fischerprüfung
unbeschränkte Geltungsdauer – auf Lebenszeit

Gebühr:  35.- €
Fischereiabgabe: je nach Lebensalter
   14 – 22 Jahre  300.- €
   23 – 27 Jahre  288.- €
   28 – 32 Jahre  256.- €
   33 – 37 Jahre  224.- €
   38 – 42 Jahre  192.- €
   43 – 47 Jahre  160.- €
   48 – 52 Jahre  128.- €
   53 – 57 Jahre    96.- €
   58 – 62 Jahre    64.- €
   ab 63 Jahre       32.- €