Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt
Gemeinde
Bernbeuren

Aktuelles

Aktueller Hinweis zu Schreiben der DMG Deutschen Messwesen

Die DMG Deutsche Messwesen wirbt derzeit in der Region mit Schreiben für den Einbau von Smart Metern. Darin informiert sie unter anderem über die Möglichkeit, mit einem Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox ein geringeres Netzentgelt zu erhalten.

Der regionale Netz- und Messstellenbetreiber LEW Verteilnetz (LVN) weist darauf hin, dass die DMG Deutsche Messwesen ein eigenständiger Anbieter mit wettbewerblichen Produkten für Messstellenbetrieb ist. Das Unternehmen steht nicht mit der LEW Verteilnetz in Verbindung.

LVN setzt gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollout um

Die LEW-Verteilnetz ist in vielen Kommunen der Region für die gesetzlich vorgesehene, schrittweise Ausstattung mit Smart Metern zuständig. Als so genannter grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmert sich die LEW Verteilnetz um Einbau und Betrieb von Zählern und Smart Metern, insofern Kundinnen und Kunden keinen anderen Messstellenbetreiber gewählt haben.

Bei Haushalten, bei denen im Rahmen des gesetzlich vorgesehen Rollouts der Einbau eines Smart Meters ansteht, werden von der LVN direkt informiert. Handlungsbedarf allein aufgrund eines Schreibens eines anderen wettbewerblichen Messstellenbetreibers besteht nicht.

Für den Smart-Meter-Einbau im Rahmen des gesetzlichen Rollouts fallen keine zusätzlichen Einbaukosten an. Die jährlichen Kosten des Smart Meter-Betriebs liegen dann für den Netznutzer beziehungsweise Anlagenbetreiber zwischen 30 und 50 Euro. Bei besonderen Konstellationen können höhere Kosten anfallen.

Die in den Schreiben der DMG in Aussicht gestellte Reduzierung des Netzentgelts (nach §14a EnWG für die erwähnten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) bekommen berechtigte Netzkundinnen und -kunden auch ohne Smart Meter. Wer ein entsprechendes Angebot der DMG erhält, sollte die Leistungen, Vertragsbedingungen und Kosten sorgfältig prüfen.

Hinweise der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu Schreiben der DMG Deutsche Messwesen.

Fördermöglichkeit für Volksmusik-Projekte in Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen

Mit dem Impulsprogramm Volksmusik unterstützt der Freistaat Bayern neue volksmusikalische Projekte in kommunalen und sozialen Einrichtungen. Das Programm wird vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. getragen.

Gefördert werden Projekte mit bis zu 3.000 Euro pro Schuljahr. Antragsberechtigt sind Institutionen mit staatlicher, kommunaler oder privatrechtlicher Trägerschaft im Bildungs- und Sozialbereich mit Sitz in Bayern, darunter Volksschulen, weiterführende Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Seniorenheime, Erziehungsheime sowie inklusive und integrative Einrichtungen und Vereine.

Das Programm hat besonders den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem kommenden Schuljahr im Blick: Er eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, Volksmusik fest in den Schulalltag einzubinden.

Unterstützung bei der Umsetzung

Auf der Plattform „Referentenpool” des Landesvereins für Heimatpflege stehen bereits mehr als 100 qualifizierte Vermittlerinnen und Vermittler von Volksmusik und regionaler Musik für kommunale Projekte zur Verfügung. Einrichtungen, die bereits eine Projektidee sowie eine passende Vermittlerin oder einen passenden Vermittler gefunden haben, können diese Person zunächst im Referentenpool registrieren lassen und anschließend den Förderantrag stellen.

Bewerbungsfrist

Die aktuelle Bewerbungsfrist für das Impulsprogramm Volksmusik endet am 30. September 2026.

Weiterführende Informationen und Beispielprojekte:

Umfrage Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Der Landkreis schreibt sein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept fort. Damit es praxisnah, umsetzungsfähig und auch in Zukunft aktiv gelebt werden kann, brauchen wir die Erfahrungen und Wünsche der Menschen, die es betrifft.

Bitte nehmen Sie sich 10-12 Minuten Zeit und unterstützen Sie uns mit Ihrer Teilnahme unter: https://survey.lamapoll.de/Seniorenpolitik

Die anonyme Online-Befragung ist bis einschließlich 31. Oktober möglich.

(ZRF Oberland) startet neue Homepage für Anmeldung von Nutz-, Brauchtums- und Daxnfeuern ab dem 01. Januar 2026 bei der Integrierten Leitstelle (ILS) Oberland

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberland freut sich, die Einführung einer neuen Online-Plattform bekannt geben zu können. Die
Plattform ist ab dem 01.01.2026 unter der Adresse 

räumfeuer.de

erreichbar. Mit dieser Homepage wird die Anmeldung von Nutz-, Brauchtums- sowie Daxnfeuer in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet. Ziel dieser Initiative ist es, die Organisation der Anmeldungen insgesamt zu erleichtern und eine transparente sowie unkomplizierte Abwicklung der Feueranmeldungen zu gewährleisten.

Pressemitteilung

Bürgerinformationen

Anschrift & Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren
Marktplatz 4
86975 Bernbeuren

Telefon: +49 (0)8860 - 9101-0
Fax: +49 (0)8860 - 9101-15
E-Mail: VGem@Bernbeuren.de

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr: 8 Uhr bis 12 Uhr
Mi: geschlossen
Di: Zusätzlich 14 Uhr bis 16 Uhr
Do: Zusätzlich 15 Uhr bis 18 Uhr

Von 7 Uhr bis 8 Uhr und in dringenden Angelegenheiten bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung (siehe Verwaltung / Ansprechpartner)