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Geburtsbeurkundung bei Hausgeburt
Folgendes gilt für die sogenannte Hausgeburt:
Innerhalb von einer Woche nach der Geburt des Kindes (oder zwei oder drei …) sind für die ordnungsgemäße Beurkundung die Dokumente bei der Hausgeburt direkt beim Standesamt vorzulegen.
Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, erfragen Sie bei uns im Standesamt.