Führungszeugnis
Es gibt verschiedene Belegarten:
Beleg-Art N, Führungszeugnis für eigene Zwecke, Übersendung an Antragsteller
Beleg-Art O, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Übersendung unmittelbar an die Behörde
Beleg-Art P, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Übersendung
an das Amtsgericht Weilheim, zur Einsicht vom Antragsteller
bzw. wenn gewünscht auch ein erweitertes Führungszeugnis
Wir benötigen:
- schriftliche Antragstellung oder persönliches Erscheinen bzw. auch Online-Beantragung möglich unter Bürgerservice
- Verwendungszweck bzw. Geschäftsnummer
- evtl. Anschrift wo das FZ hingeschickt werden soll
- bei erweitertem FZ das Antragsschreiben der Behörde bzw. des Arbeitgebers oder Vereins
Dauer: Die Bearbeitungsdauer des Bundesamtes für Justiz beträgt ca. 7 Tage
Gebühr: 13.- € für ehrenamtliche Zwecke gebührenfrei
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz