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Gewerbean- ab- und Ummeldung
Als selbständiger Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet,
- den Beginn der Tätigkeit (Gewerbeanmeldung)
- die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung)
- die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung)
- die Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung)
beim Gewerbeamt anzuzeigen.
Gebühr:
Anmeldung 25.- €
Um- und Abmeldung 20.- €